Blick auf das Rathaus der Samtgemeinde Lengerich
© Karin Knus

Ankündigung einer Einziehung einer
öffentlichen Verkehrsfläche (Teilfläche) in Bawinkel

Bekanntmachung

Ankündigung einer Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Teilfläche) in Bawinkel

Es ist beabsichtigt gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes eine Teilfläche des hinteren Wirtschaftsweges an der Straße „Am Walde“ in der Gemeinde Bawinkel einzuziehen:

Das in der Gemarkung Bawinkel, Flur 2, Flurstück 287/129 gelegene Teilstück (ca. 325 m²) sowie das sich anschließende Flurstück 286/129 (57 m²) des Wirtschaftsweges an der Straße „Am Walde“ soll zum 01.03.2027 dem öffentlichen Verkehr entzogen werden, weil die Verkehrsfläche ihre Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren hat.

Die betroffene Fläche ist in dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, rot eingezeichnet.

Das vorgenannte Vorhaben zur Einziehung der Verkehrsteilfläche wird gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Plan über die beabsichtigte Einziehung liegt für die Dauer von 3 Monaten zur Einsichtnahme öffentlich im Gemeindebüro Bawinkel, Georg-Müter-Str. 4, 49844 Bawinkel mittwochs in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr aus.

Gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten Einwendungen bei der Gemeinde Bawinkel, Georg-Müter-Str. 4, 49844 Bawinkel persönlich geltend gemacht oder schriftlich erhoben werden. Einwendungen, die nicht fristgerecht erhoben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Gegen diese Ankündigung selbst ist ein direkter Rechtsbehelf noch nicht gegeben, da es sich um eine vorbereitende Verfahrenshandlung handelt. Der spätere, endgültige Einziehungsverfügungsbeschluss wird gesondert öffentlich bekannt gemacht und mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen.


Bawinkel, 29.10.2026


Gemeinde Bawinkel

Der Bürgermeister

 

 

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