Der Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lebensmittel / Einzelhandel“ der Gemeinde Bawinkel inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten sind in der Zeit vom
14.09.2026 – 16.10.2026
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=Samtgemeinde+Lengerich&layer=zv abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennut-zungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Begründung / Umweltbericht
Schutzgut Mensch
- Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld / Schutzbedürftigkeit, Immissionssituation, Erholungsfunktion
Schutzgut Natur und Landschaft
- Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima / Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften, Biotypen, Fauna
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu Kultur- und sonstigen Sachgüter
2. Fachgutachten
- Raumordnerische Verkaufsflächenermittlung für einen „nicht raumbedeutsamen“ Nahversorger, 2025 durch Gustafsson Handel & Standort, Projekt-Nr.: 25052012
- Verkehrslärmimmissionen durch Büro für Stadtplanung, Werlte
3. Stellungnahmen und Abwägungsergebnis gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis
- Landkreis Emsland
- Hinweise zur Raumordnung, zum Städtebau, zum Abfall und Bodenschutz, zur Abfallwirtschaft und zum Denkmalschutz
- EWE NETZ GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Hinweise auf die Bodenverhältnisse und Informationen
- Westnetz GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen
- Niedersächsische Landesforsten Forstamt Ankum
- Hinweis zur Waldflächen
- Wasserverband Lingener Land
- Hinweise zur Löschwasserversorgung
- Industrie- und Handelskammer Osanbrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
- Hinweise raumordnerischen Beurteilung
- Deutsche Bahn AG
- Hinweise zu Leitungen
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lebensmittel / Einzelhandel“ der Gemeinde Bawinkel ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lebensmittel / Einzelhandel“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 14.09.2026 bis zum 16.10.2026 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de → Bürgerservice, → Veröffentlichungen → Amtliche Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.
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