Der Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich Müters Teich“ der Gemeinde Bawinkel inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten sind in der Zeit vom
14.09.2026 – 16.10.2026
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=Samtgemeinde+Lengerich&layer=zv abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich im hintern Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwenden ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Begründung / Umweltbericht
Schutzgut Mensch
- Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Landwirtschaftliche Immissionen, Verkehrsimmissionen, Gewerbliche Immissionen, Sport- und Freizeitlärmimmissionen, Sonstige Immissionen, Erholungsfunktion
Schutzgut Natur und Landschaft
- Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild / Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Biotypen, Fauna
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu Kultur- und sonstigen Sachgüter
Eingriffsregelung und Kompensation
- Aussagen zur Berechnung des Kompensationsdefizit und Benennung der externen Ausgleichsflächen
2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch das Büro Christian Wecke, 2021
Erhebung des Bestandsituation und Darlegung der Betroffenheit der Arten
- Brutvögel
- Aussagen zu Feststellung von diversen Arten im Untersuchungsgebiet
- Wertgebende, gefährdete und streng geschützte Arten
- Fledermäuse
- Aussagen zu diversen Arten insbesondere Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus
- Weitere Arten
- Keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer streng geschützter Arten
- Maßnahmen zur Vermeidung
- Keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer streng geschützter Arten
3. Weitere Fachgutachten
- Schalltechnischer Bericht (Sport- und Freizeitlärm) Zech Ingenieurgesellschaft, 2022 Bericht Nr. LL12361.3./01
Angaben zu den Schalltechnischen Ergebnissen
- Bodengutachten durch StraPs Straßenbau Prüfstelle GmbH, 2021, Projekt Nr.: 2108-26.1
Angaben zu den Bodenverhältnissen und Versicherungsmöglichkeiten
4. Stellungnahmen und Abwägungsergebnis gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Teil mit umweltrelevanten Informationen einschlich Abwägungsergebnis
- Landkreis Emsland
- Hinweise auf Wasserwirtschaft, zum Abfall und Bodenschutz, zum Immissionsschutz zur Abfallwirtschaft, zum Brandschutz und zum Denkmalschutz
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Hinweise auf Immissionen von der Landesstraße
- EWE NETZ GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Hinweise auf die Bodenverhältnisse, Ausgleich- und Kompensationsflächen und Informationen
- Westnetz GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen
- Niedersächsische Landesforsten Forstamt Ankum
- Hinweis zur Waldflächen
- Wasserverband Lingener Land
- Hinweise zur Löschwasserversorgung
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich Müters Teich“ der Gemeinde Bawinkel ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich Müters Teich“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 14.09.2026 bis zum 16.10.2026 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de → Bürgerservice, Politik → Veröffentlichungen → Amtliche Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.
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