Blick auf das Rathaus der Samtgemeinde Lengerich

Bekanntmachung / Veröffentlichung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich und des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ der Gemeinde Bawinkel

Der Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ der Gemeinde Bawinkel inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten sind in der Zeit vom

                                                                      14.09.2026 – 16.10.2026

gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=Samtgemeinde+Lengerich&layer=zv abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegenstand der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (G) und eines Wohngebietes (W). Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (G).

Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennut-zungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

1. Begründung / Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Landwirtschaftliche, Gewerbliche und Verkehrsimmissionen und sonstigen Immissionen, Erholungsfunktion

Schutzgut Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften, Fauna

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Kultur- und sonstigen Sachgüter

Eingriffsregelung und Kompensation

  • Aussagen zur Berechnung des Kompensationsdefizit und Benennung der externen Ausgleichsflächen

 

2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch das Büro Christian Wecke, 2025

Erhebungen der Bestandsituation und Darlegung der Betroffenheit der Arten

  • Brutvögel
    • Aussagen zu Feststellung von diversen Arten im Untersuchungsgebiet insbesondere Gartengrasmücke, Rauschschwalbe, Star, Bluthänfling und Mehlschwalbe
    • Wertgebende, gefährdete und streng geschützte Arten
    • Vermeidungsmaßnahmen – keine Verbotstatbestände
  • Fledermäuse
    • Aussagen zu diversen Arten insbesondere Breitflügelfledermaus, Bartfledermäuse, Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwerkfledermaus
  • Amphibien
    • Aussagen zu Amphibien
  • Weitere Arten
    • Keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer streng geschützter Arten
  • Artenschutzrechtliche Verbote

 

3. weitere Fachgutachten

  • Geruchstechnischer Bericht durch Fides Immissionsschutz & Umweltgutachten GmbH, 2024 Bericht Nr. G23008.2/01
  • Bodengutachten Büro für Geowissenschaften M&O GbR, 2026 Projektnummer: 8172-2026
  • Schalltechnisches Gutachten durch nts Ingenieurgesellschaft mbH, 2026 Bericht Nr. S07230018-1
  • Verkehrslärmimmissionen (L66) durch Büro für Stadtplanung, Werlte

 

4. Stellungnahmen und Abwägungsergebnis gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

  • Landkreis Emsland
    • Hinweise auf Glasleitung, zum Naturschutz und Forsten, zur Wasserwirtschaft, zur Abfallwirtschaft, zum Brandschutz und zum Denkmalschutz
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
    • Hinweise auf Immissionen von der Landesstraße
  • EWE NETZ GmbH
    • Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    • Hinweise auf die Bodenverhältnisse und Informationen
  • Westnetz GmbH
    • Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
  • Westnetz GmbH, Spezialservice Gas
    • Hinweise auf Gashochdruckleitung
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
    • Hinweise auf Versorgungsleitungen
  • Niedersächsische Landesforsten Forstamt Ankum
    • Hinweis zur Waldflächen
  • Wasserverband Lingener Land
    • Hinweise zur Löschwasserversorgung
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
    • Hinweise auf das Erfordernis eines Schallgutachtens zu den Lärmimmissionen
  • Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
    • Hinweise nebeneinander von Gewerbebauflächen und Wohnbauflächen
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    • Hinweise auf das Erfordernis eines Geruchsgutachtens und das Nebeneinander Wohnen und Gewerbe

 

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ der Gemeinde Bawinkel ausgelegt.

 

Der Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

 

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 14.09.2026 bis zum 16.10.2026 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de → Bürgerservice, → Veröffentlichungen → Amtliche Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.


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