Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Sondergebiet Tierhaltung Brügging / Spieker“ der Gemeinde Lengerich beschlossen. Dieser Entwurf inkl. Textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht und Fachgutachten sind in der Zeit vom
12.05.2026 – 17.06.2026
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Sondergebiet Tierhaltung Brügging / Spieker“ der Gemeinde Lengerich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hinwiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgeben werden (siehe oben).
Für die o.g. Bauleitplanung liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Informationen vor:
- In der Begründung mit dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Steuerung Tierhaltung Brügging / Spieker“ und beigefügten Gutachten sowie in den ausliegenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen folgende umweltrelevanten Informationen vor:
- Schutzgut Tiere und Pflanzen: Aussagen und Hinweise zu den Biotoptypen und zum Artenschutz sowie zur Nichtbetroffenheit von Wald incl. Immissionsgutachten zu Ammoniak- und Staub sowie Geruchsimmissionen vom 3.3.2025, Naturschutzfachliche Angaben zur saP – Potenzialabschätzung vom 20.4.2026 sowie SAP zum Ursprungsvorhaben vom 8.7.2010
- Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft: Aussagen und Hinweise insbesondere zu den Auswirkungen auf Bodenfunktionen und auf das Grundwasser, zum Oberflächengewässer und zum Klima und Luft im Gelände; incl. Geotechnischem Bericht vom 22.1.2026
- Schutzgut Landschaft: Aussagen und Hinweise zur Wirkung auf das Landschaftsbild
- Schutzgut Mensch: Aussagen und Hinweise insbesondere zur Auswirkung auf die menschliche Gesundheit und Emissionen incl. Immissionsgutachten zu Ammoniak- und Staub sowie Geruchsimmissionen vom 3.3.2025 und Geruchstechnischer Untersuchung vom 19.5.2025 sowie Schalltechnischem Gutachten vom 29.9.2925
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Aussagen und Hinweise insbesondere zum Vorhandensein von Kultur- und Sachgütern
- Ferner werden Aussagen und Hinweise zum Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, zur Eingriffsregelung mit Ausführungen zur Vermeidung und Verminderung und zur Kompensation (inkl. Wertermittlung und erforderliche Maßnahmen) und zur Überwachung getroffen.
2. Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis:
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (12.1.2026)
- Landkreis Emsland (14.1.2026)
- Landwirtschaftskammer Außenstelle Lingen (22.12.2025)
- Nds. Forstamt Ankum (1.12.2025)
- Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (18.12.2025)
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Sondergebiet Tierhaltung Brügging / Spieker“ veröffentlicht.
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