Der Rat der Gemeinde Handrup hat in seiner Sitzung am 27.05.2026 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 „Sondergebiet Tierhaltung Westerbecke“ der Gemeinde Handrup aufzustellen.
Gegenstand der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes für die Unterbringung von Auslaufflächen zur Haltung von Hühnern. Der Geltungsbereich ist im Übersichtplan dargestellt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Gemeinde Handrup in seiner Sitzung am 27.05.2026 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom
22.06.2026 – 06.07.2026
Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Handrup, Schulstr. 1, 49838 Handrup (dienstags von 14:30 Uhr – 18:30 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich im Zimmer 101, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich jeweils zu den Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 NKomVG Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
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