Erneute Veröffentlichung gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 den erneuten Auslegungs- und Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen Bramweg und B213“ 1. Änderung beschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanes wurde der Entwurf wie folgt geändert: Der Bereich mit der Festsetzung Lärmschutzwall wurde verkleinert, damit verbunden auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Durchführung der Veröffentlichung angemessen auf 14 Kalendertage verkürzt wird, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Stellungnahmen können nur zu den o. g. geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen Bramweg und B213“ 1. Änderung der Gemeinde Bawinkel inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sind in der Zeit vom
03.08.2026 – 17.08.2026
gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=Samtgemeinde+Lengerich&layer=zv abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden in der Gemeinde Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel.
Da der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen Bramweg und B213“ 1. Änderung ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

