Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 10.06.2026 den erneuten Auslegungs- und Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ beschlossen. Parallel dazu hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 25.06.2026 den erneuten Auslegungs- und Entwurfsbeschluss der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Bauleitplanung wurden folgende Änderungen vorgenommen: Für den Ausgleich der Brutvögel wurde eine zusätzliche Ausgleichsfläche aufgenommen. Zudem wurde des Geruchsgutachten überarbeitet und eine Bodenuntersuchung im Hinblick auf die Bodenverhältnisse sowie die Versickerung erstellt. Darüber hinaus wurde eine Fläche für die Regenrückhaltung festgesetzt. Aufgrund dieser Änderung ist eine erneute Veröffentlichung der Planunterlagen erforderlich.
Gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Durchführung der Veröffentlichung angemessen auf 14 Kalendertage verkürzt wird, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Lengerich sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ der Gemeinde Lengerich inkl. Textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht und Fachgutachten sind in der Zeit vom
29.07.2026 – 12.08.2026
gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=Samtgemeinde+Lengerich&layer=zv abrufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes des Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanung liegen gem. §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Begründung / Umweltbericht
Schutzgut Mensch
- Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld; Landwirtschaftliche, Gewerbliche und Verkehrsimmissionen und sonstige Immissionen; Erholungsfunktion
Schutzgut Natur und Landschaft
- Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften, Fauna
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter
Eingriffsregelung und Kompensation
2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch Planungsbüro Peter Stelzer GmbH, 2022
Erhebung der Bestandsituation und Darlegung der Betroffenheit der Arten
- Brutvögel
- Wertgebende, gefährdete und streng geschützte Arten im Wirkraum und außerhalb des Wirkraums
- Ungefährdete Brutvogelarten
- Fledermäuse
- Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus
- Weitere Arten
- Keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer streng geschützter Arten
- Maßnahmen zur Vermeidung im Geltungsbereich
- Maßnahmen V1 – V7 zur Vermeidung im Rahmen der Umsetzung der Bauleitplanung
- Maßnahmen zur Vermeidung im Bereich der Ausgleichsflächen
- Anbringung von Ersatzbrutstätten und Bereitstellung von zusätzlichem Grünland
3. weitere Fachgutachten
- Geruchstechnischer Bericht durch Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, 2026
Bericht Nr. G25441.1/02
Aus geruchstechnischer Sicht sind keine unzulässigen Beeinträchtigungen durch die geplante Ausweisung zu erwarten
- Bodengutachten RP Geolabor und Umweltservice GmbH, 2026 Projektnummer 06-7322
Angaben zu den Bodenverhältnissen und Versickerungsmöglichkeiten
4. Stellungnahmen und Abwägungsergebnis gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis
- Landkreis Emsland
- Hinweise zum Einzelhandel, zum Bestandsschutz auf der Hofstelle, zum Immissionsschutz, zur Abfallwirtschaft, zum Brandschutz und zum Denkmalschutz
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Hinweise auf Immissionen von der Landesstraße
- EWE Netz GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Hinweise auf die Bodenverhältnisse und Informationen
- Westnetz GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen und geplanter Ausbau
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Hinweise auf das Erfordernis eines Gutachtens und die geplante Umnutzung der Hofstelle
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Hinweise auf Versorgungsleitungen
- Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
- Hinweise auf das Nebeneinander Wohnen und Gewerbe
- Private Stellungnahmen
- Hinweise zum Planungserfordernis, Größe des Planungsgebietes und bauliche Ausnutzung, zum derzeitigen Flächenstatus, zur Erschließung, zur Geruchssituation, zum Heranrücken an die vorhandene Bebauung, zur Freizeitnutzung des Umfeldes, zur Entwicklungsperspektive anliegender Landwirtschaft
5. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit Umweltbezug betreffend folgende Themen:
1. Landkreis Emsland
- Städtebau
- Hinweise zur notwendigen Aufgabe der Tierhaltung auf der Hofstelle
- Naturschutz und Forsten
- Hinweis Ausgleichsfläche
- Wasserwirtschaft
- Hinweis Bodenverhältnisse, Entwässerung und Regenrückhaltung
- Immissionsschutz
- Hinweis auf Tierhaltung im Geltungsbereich
- Brandschutz
- Hinweise zur Bereitstellung von Löschwasser und Sicherstellung des Brandschutzes
2. Landwirtschaftskammer
- Hinweis auf Erweiterungsabsichten anliegender Hofstellen und Kompensationsmaßnahmen
3. Private Stellungnahme
- Hinweise auf die geplanten Entwicklungsabsichten eines Landwirtschaftlichen Betriebes, auf das Erfordernis zur Überarbeitung des Geruchsgutachtens, auf den Umgang mit Boden sowie auch auf formelle Mängel
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ der Gemeinde Lengerich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Lengerich und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 29.07.2026 bis zum 12.08.2026 auf der Internetseite https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit.
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