Blick auf den Burggraben mit Springbrunnen

Zuschüsse Jugendfahrten

Zuschüsse für Jugendfahrten und -lager sowie für Fort- und Ausbildung von Jugendleiter/innen

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich gewähren im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für Jugendfahrten und Jugendlager sowie für die Aus- und Fortbildung von Jugendeiterinnen und Jugendleiter. Gefördert werden können Jugendgruppen gemäß § 11 (2) SGB VIII, die auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene anerkannt sind. Die Teilnehmer/innen und Jugendleiter/innen müssen ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Lengerich haben.

Die Zuschüsse werden über die Samtgemeinde Lengerich gewährt. Hierbei richtet sich die Samtgemeinde Lengerich nach den Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland vom 01.01.2023. Alle Maßnahmen sind vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 01.04. des Jahres, bei der Samtgemeinde Lengerich und ggf. auch beim Landkreis Emsland anzumelden. Hierbei sind Art und Zeitraum der Maßnahme, der Veranstaltungsort und die Teilnehmerzahl mitzuteilen.

Die Richtlinien zur Förderung und Informationen zur Jugendarbeit sind auf der Internetseite

"emSide" - Der Jugendserver im Emsland zu finden.

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