Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben, da die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung nicht sichergestellt werden konnte.
Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben, da die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung nicht sichergestellt werden konnte.