Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich aufzustellen.
Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 sowie 11.06.2025 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 45 „Nördlich Müters Teich“ aufzustellen.
Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Der Geltungsberiech ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 26.06.2025 sowie der Rat der Gemeinde Bawinkel in seiner Sitzung am 11.06.2025 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom
05.01.2026 – 19.01.2026
Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich Zimmer 101 jeweils zu den Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 NKomVG auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Anlage:

