Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 05.12.2024, die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich aufzustellen.
Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 07.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ aufzustellen.
Gegenstand der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (G) und eines Wohngebietes (W). Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Mäske“ ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (G). Die Geltungsbereiche sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 05.12.2024 sowie der Rat der Gemeinde Bawinkel in seiner Sitzung am 07.10.2024 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom
05.01.2026 – 19.01.2026
Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel (Mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich im Zimmer 101, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich, im hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich jeweils zu den Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahren sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 NKomVG Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Anlage:

