Blick auf das Rathaus der Samtgemeinde Lengerich

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sich vor

Die Gleichstellungsbeauftragte Kathrin Robbe lächelnd im Garten  
Kathrin Robbe, Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Lengerich 

Mein Name ist Kathrin Robbe, ich bin 45 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder. Mit meiner Familie wohne ich in Lengerich.  Hauptberuflich arbeite ich als Industriekauffrau in Teilzeit bei der Rekers GmbH in Spelle. Dort bin ich bereits seit über 20 Jahren im Betriebsrat aktiv und aktuell die Betriebsratsvorsitzende. In meiner Freizeit engagiere ich mich in der kfd St. Benedikt Lengerich. 

Seit dem 01.10.2024 bin ich die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Lengerich. 

Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich die Interessenvertreterin für die Beschäftigten innerhalb der kommunalen Verwaltung und für alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Lengerich.

Wofür bin ich da?

Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich dafür zuständig, zu überwachen, ob in der Samtgemeinde die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen hergestellt wird. 

Dabei darf ich die Verwaltung dabei beraten und unterstützen, dieses Ziel zu erreichen. Nicht nur innerhalb der Samtgemeinde, sondern auch in der Verwaltung bin ich für die Umsetzung der Gleichstellung zuständig. Sowohl für Fragen zu personellen als auch organisatorischen Fragen stehe ich beratend zur Seite. 

Dabei bin ich verpflichtet, an allen Vorhaben und Entscheidungen mitzuwirken, sofern Belange der Gleichberechtigung berührt sind.

Was kann ich für euch tun?

Ich bin Ansprechpartnerin für Eure Belange im Bereich der Gleichstellung. Sollten Fragen oder Probleme zum Thema "Benachteiligung aufgrund des Geschlechts" bestehen, habe ich jederzeit ein offenes Ohr. 

Was sind dabei typische Problemfelder?

  • Schlechtere Bezahlung im Beruf, weniger Förderung, Erschwerung flexibler Arbeitszeitmodelle, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf
  • gesellschaftliche Anerkennung bei gleicher oder höherer Leistung
  • häusliche und sexuelle Gewalt
  • fehlende Besetzung von Führungspositionen durch Frauen
  • Schlechterstellung von Frauen im Alter, fehlende soziale Absicherung 

Aufgrund meiner mehrjährigen Berufserfahrung insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht ist mir der Umgang mit dem Thema Gleichstellung sehr wohl bekannt als auch die damit einhergehenden Probleme. Ich verstehe mich zugleich auch als erste Anlaufstelle, um dann an die zuständigen Stellen zu verweisen, sollten sich beispielsweise Fragestellungen ergeben, die nicht in meinen Wirkungskreis fallen. 

Leider ist Handeln im Bereich der Gleichstellung noch immer notwendig. Was heutzutage selbstverständlich sein sollte, hat sich leider noch nicht überall etabliert.

Die Gleichberechtigung ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 II GG

Zuständig für die Verwirklichung der so manifestierten Gleichberechtigung sind die Länder, Gemeinden und Landkreise. Meine Daseinsberechtigung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Die konkrete Ausgestaltung der ehrenamtlichen Tätigkeit ergibt sich aus der Satzung der Samtgemeinde Lengerich. 

Ich freue mich, auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf diesen wichtigen Themenkreis aufmerksam machen zu dürfen! Dabei darf ich auch auf das wichtige Netzwerk der anderen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Emslandes zurückgreifen und ihren Erfahrungsschatz. 

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