Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Tierhaltung Westerbecke“ der Gemeinde Lengerich aufzustellen.
Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines Legehennenstalles. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Gemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 03.12.2025 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom
16.03.2026 – 30.03.2026
Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich im Zimmer 101, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich jeweils zu den Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 NKomVG Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
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