Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich aufzustellen.
Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Einzelhandel/Lebensmittel“ aufzustellen.
Gegenstand der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung einen Sondergebietes (SO) für den Lebensmittel Einzelhandel. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 23.10.2025 sowie der Rat der Gemeinde Bawinkel in seiner Sitzung am 23.09.2025 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden sollen. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom
30.03.2026 – 16.04.2026
Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Georg-Müter-Straße 4, 49844 Bawinkel (Mittwochs 14:00 – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich im Zimmer 101, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich jeweils zu den Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 36 NKomVG Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
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