Blick auf das Rathaus der Samtgemeinde Lengerich

Bekanntmachung/Veröffentlichung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich und des Bebauungsplan Nr. 33 „Hofstelle Albers“, Gemeinde Lengerich

Der Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Lengerich sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ der Gemeinde Lengerich inkl. Textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht und Fachgutachten sind in der Zeit vom

02.01.2026 – 02.02.2026

gem. §3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/  veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abrufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes des Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird gem. §4 Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).

Gem. §3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach „7 Abs. 2 des UmwRG gem. §7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die o.g. Bauleitplanung liegen gem. §3 Abs. BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

1. Begründung / Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld; Landwirtschaftliche, Gewerbliche und Verkehrsimmissionen und sonstige Immissionen; Erholungsfunktion

Schutzgut Natur und Landschaft 

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften, Fauna

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  •  Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter

Eingriffsregelung und Kompensation

 

2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch Planungsbüro Peter Stelzer GmbH, 2022

Erhebung der Bestandsituation und Darlegung der Betroffenheit der Arten

  • Brutvögel
  • Fledermäuse
  • Weitere Arten

Maßnahmen zur Vermeidung im Geltungsbereich

Maßnahmen zur Vermeidung im Bereich der Ausgleichsflächen

3. Weiters Fachgutachten

  • Geruchstechnische Untersuchung durch Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, 2025 Bericht Nr. G25441.1/01 Immissionswerte der TA Luft werden eingehalten

4. Stellungnahme und Abwägungsergebnis gem. §3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 BauGB zum Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

  • Landkreis Emsland
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • EWE Netz GmbH
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Westnetz GmbH
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
  • Private Stellungnahmen

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ der Gemeinde Lengerich ausgelegt.

Der Geltungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Lengerich und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „Hofstelle Albers“ ist in den nachstehenden Anhängen dargestellt.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 02.01.2026 bis zum 02.02.2026 auf der Internetseite https://www.lengerich-emsland.de/buergerservice-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit.

Anhänge

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