Städtebauförderung

Programmkomponente: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 

Erstmals im Jahr 2008 haben Bund und Land Niedersachsen in der Städtebauförderung eine neue Programmkomponente "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" in die Förderung aufgenommen. Diese soll die zentralen Versorgungsbereiche stärken, die durch Funktionsverluste, vor allem auch im Fall von Leerstand von Gewerbeflächen und -immobilien betroffen oder bedroht sind. 

Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. 

Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird. Die Fördermittel können vorrangig für Investitionen zur Profilierung und Aufwertung von Standorten eingesetzt werden, wie beispielsweise:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die das Stadtbild prägen (auch energetische Erneuerung)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl oder minder genutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung. 

Weitere nicht investive Maßnahmen (wie beispielsweise ein Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten i. S. von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften) sind förderfähig, wenn sie der Investitionsvorbereitung dienen. 

In der Samtgemeine Lengerich befindet sich die Mitgliedsgemeinde Lengerich seit 2008 mit einem abgegrenzten Sanierungsgebiet  im Städtebauförderungsprogramm in der Programmkomponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Seit der Aufnahme in das Programm wurde nahezu der ganze Ortskern mit seiner Straßenstruktur barrierefrei umgebaut  unter Berücksichtigung einheitlicher Gestaltungskriterien und eines neuen Beleuchtungskonzeptes. Der öffentliche Raum hat hierdurch eine ganz neue Aufenthaltsqualität erhalten.

Die Gemeinde Lengerich ist noch bis Ende 2018 im Förderprogramm. Weitere Maßnahmen wie die Schaffung einer Wegeverbindung zwischen Mittelstraße und Lütemannskamp und der Umbau der Straße Lütemannskamp sollen in nächster Zeit in Angriff genommen werden.


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