Bebauungspläne der Gemeinde Bawinkel
Der Bebauungsplan ist durch die Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Als kommunale Satzung setzt er für ein umgrenztes Teilgebiet der Gemeinde die rechtsverbindliche Nutzung fest. Auf der Grundlage der Bebauungspläne werden die Bauanträge bzw. Bauanzeigen gestellt. Zuständig für die Bebauungspläne sind die Gemeinden.
Mit der Novelle des Baugesetzbuches in 2017 gibt es neue Vorgaben zur Veröffentlichung von Bauleitplänen im Internet. An dieser Stelle können schrittweise alle in Kraft getretenen Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden online eingesehen werden.
- Nr. 3 "Parzelle 145/12", 1. Änderung
- Nr. 6 "Wohnpark Bawinkel Nord-West", 3. Änderung
- Nr. 10 "Jägerstraße"
- Nr. 10 "Jägerstraße", 1. Änderung
- Nr. 10 "Jägerstraße", 5. Änderung
- Nr. 12 "Wehmwiesen", 2. Änderung
- Nr. 27a "1. Erweiterung Im Sande"
- Nr. 25 "Ortskern Fläche Müter"
- Nr. 26 "Reetgaar"
- Nr. 27a "1. Erweiterung Im Sande"
- Nr. 28 "Erweiterung des Gewerbegebietes Oorstraße"
- Nr. 28 "Erweiterung des Gewerbegebietes Oorstraße", 1. Änderung
- Nr. 31 "Sondergebiet Raiffeisen"
- Nr. 32 "Birkenweg"
- Nr. 34 "Ortsmitte"
- Nr. 35 "Bramweg"
- Nr. 39 "Kindertagesstätte Bramweg"
- Nr. 40 "Am Sportgelände"