Bauleitplanung
Die Bauleitplanung gliedert sich in zwei zentrale Bereiche: die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung).
Die Samtgemeinde Lengerich ist gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Flächennutzungsplanung zuständig. Diese stellt die langfristige städtebauliche Entwicklung der gesamten Samtgemeinde dar und bildet die Grundlage für spätere Bebauungspläne.
Die verbindliche Bauleitplanung – also die konkrete Ausarbeitung von Bebauungsplänen – liegt in der Verantwortung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich. Diese setzen die Vorgaben des Flächennutzungsplans in rechtsverbindliche Bebauungspläne um.