Blick auf den Burggraben mit Springbrunnen

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung gliedert sich in zwei zentrale Bereiche: die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung).

Die Samtgemeinde Lengerich ist gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Flächennutzungsplanung zuständig. Diese stellt die langfristige städtebauliche Entwicklung der gesamten Samtgemeinde dar und bildet die Grundlage für spätere Bebauungspläne.

Die verbindliche Bauleitplanung – also die konkrete Ausarbeitung von Bebauungsplänen – liegt in der Verantwortung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich. Diese setzen die Vorgaben des Flächennutzungsplans in rechtsverbindliche Bebauungspläne um.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.