Ortsrecht
Nach § 1 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verwalten die Gemeinden in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
Nach § 10 Absatz 1 NKomVG können die Gemeinden im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln.
Die von der Samtgemeinde Lengerich und den Mitgliedsgemeinden Bawinkel, Gersten, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup erlassenen Satzungen und Verordnungen werden im Ortsrecht zusammengefasst.