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Wirtschaftshilfen, Novemberhilfen des Bundes und KfW Sonderprogramm

Aufgrund des "Lockdown Light" im November 2020 sollen Unternehmen für ihre finanziellen Ausfälle und Umsatzeinbußen entschädigt werden.

Die Laufzeit der außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist auf die Dauer der Schließung, d. h. bis 30.11.2020 angelegt. Das Volumen der Hilfen beträgt insgesamt 10 Mrd. Euro und wird aus den bestehenden Mitteln finanziert, die für Corona-Hilfsprogramme (knapp 25 Mrd. Euro) vorgesehen sind.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den aktuellen außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes.

>>>Info_BMWi

>>>Info_BMF

>>>FAQ_Novemberhilfen

Darüber hinaus hat die Bundesregierung  das KfW-Sonderprogramm inklusive der KfW-Schnellkredite bis 30.06.2021 verlängert. Der Deutsche Tourismusverband hat sich dafür eingesetzt, dass auch Soloselbständige und Klein-Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten die KfW-Schnellkredite in Anspruch nehmen können. Hier finden Sie weitere Informationen:

>>>Link

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