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Stundung Gewerbesteuer

Für unseren Gewerbetriebe haben wir Gestern im SGA besprochen, dass beim Thema Gewerbesteuer die betroffenen Betriebe soweit möglich unbürokratisch entlastet werden sollen.

Um eine Entlastung der von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu erreichen, können die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen schriftlich einen Antrag auf zinslose Stundung der Gewerbesteuer stellen, wenn die Zahlung aufgrund der Auswirkungen eine besondere Härte darstellt. Dies gilt für Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 und Gewerbesteuern, die aufgrund eines Bescheides von 2020 bis zum 15.05.2020 fällig sind und noch nicht gezahlt wurden.

Die Samtgemeinde Lengerich steht für Fragen rund um die Gewerbesteuern gerne zur Verfügung.

Frau Krieger: Tel. 05904-932826, E-Mail: krieger@lengerich-emsland.de

Ein Vordruck ist unten als Anlage beigefügt

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