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Neue Coronaregeln seit dem 03.04.2022

Seit dem 03.04. gelten in Niedersachsen wieder neue Coronaregeln. Damit werden weitere Lockerungen umgesetzt. Generell besteht zum Beispiel die FFP2 Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtunge, sowie im ÖPNV. Auch die 3G bzw. 2G Regeln gelten nur noch beim Betreten von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen etc. Weitergehende Regeln gelten im Moment nicht mehr.

Für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen der Samtgemeindeverwaltung gilt weiterhin zum Schutz aller Beteiligten die Maskenpflicht.

Generell wird aufgrund der hohen Infektionszahlen auch im Bereich der Samtgemeinde Lengerich weiterhin empfohlen vorsichtig und umsichtig zu handeln.

Weitere Informationen können Sie dem angehängten PDF oder den Seiten des Landes Niedersachsen entnehmen.

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