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Coronakrise neue Regelungen

Gestern haben sich Bund und Länder auf die ersten vorsichtigen Schritte zur Lockerung der bestehenden Einschränkungen aufgrund der Coronakrise verständigt. Danach wurden folgende Beschlüsse gefasst, die jetzt noch in Detailregelungen umgesetzt werden müssen:

1. Es wird im Prinzip an dem festgehalten, was bisher beschlossen worden ist. Kontaktbeschränkungen waren und sind wirksame Maßnahmen.

2. Die Kontaktnachverfolgung soll intensiviert werden. Der kommunale ÖGD wird dadurch stärker beansprucht werden.

3. Bei der Nutzung des ÖPNV und beim Einkaufen sollen „Alltagsmasken“ (also keinesfalls zertifizierte Schutzmasken) benutzt werden. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung, keine Rechtspflicht.

4. Im Bildungsbereich sollen die Abschlussklassen schnell wieder an den Start gehen können, ab dem 4. Mai sollen die jeweils nächst älteren Klassen in den einzelnen Stufen wieder beschult werden. Die Notbetreuung soll auf ca. 8 Prozent erweitert werden. Die Kultusministerkonferenz soll dazu bis zum 29. April ein genaues Konzept erarbeiten.

5. Großveranstaltungen dürfen bis zum 31. August nicht stattfinden. Die Veranstalter sollen insoweit schon jetzt Bescheid wissen, damit sie sich nicht in vermeidbare Kosten stürzen.

6. Ab dem 20.04.2020 dürfen Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche wieder unter Auflagen öffnen, darüber hinaus unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Bei der Festlegung der Verkaufsfläche hat man sich an baurechtlichen Kategorien orientiert, letztendlich handelt es sich um einen Kompromiss.

7. Hinsichtlich der Religions- und Gottesdienstausübung sollen auf Bundesebene Gespräche geführt werden, um zu einem gemeinsamen Kodex zu kommen. Zunächst bleiben religiöse Zusammenkünfte nicht gestattet.

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