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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 4, 2. Änderung "Auf dem Langer", Gemeinde Langen

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Auf dem Langer“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften Entwurfsbegründung liegen in der Zeit vom

27.02.2023 – 30.03.2023

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Str.4, 49838 Langen (mittwochs von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 16.00 – 19.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr)

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Auf dem Langer" ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 27.02.2023 – 30.03.2023 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

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