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Bekanntmachung / öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 15 / Teil B - 4. Änderung „Ortsmitte Süd“ inkl. textlichen Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften, die entsprechende Begründung und der schalltechnische Bericht liegen in der Zeit vom

20.04.2020 – 27.05.2020 

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und samstags von 8:30 bis 10:30) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 15 / Teil B – 4. Änderung „Ortsmitte Süd“  ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich im zentralen Bereich der Ortslage in Lengerich zwischen der Mittelstraße im Norden, der Frerener Straße im Osten und der Straße „Lütemannskamp“ im Süden.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 20.04.2020 bis zum 27.04.2020 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de Wirtschaft, Bauen, Planen Bauleitplanung Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist das

Rathaus für den Postbetrieb und die öffentliche Auslegung von Planunterlagen von der Seite der Mittelstraße geöffnet. Informationen können auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 30 erteilt werden.

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