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Waldbrandgefahr: Landkreis Emsland erlässt Verordnung

Aufgrund der seit Tagen anhaltenden Trockenheit besteht im Landkreis Emsland eine mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Der Landkreis Emsland hat daher zur Verhütung von Waldbränden eine Verordnung erlassen, die am Donnerstag, den 05. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Sie ist bis auf weiteres gültig und wird vom Landkreis Emsland wieder aufgehoben, sobald die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr besteht.

Die Waldbrandverordnung verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Zudem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann als solche mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ausgenommen vom Verbot sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.

Generell gilt es im Wald und in der freien Natur, erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen. Dies gilt auch bei Freizeitaktivitäten. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbrandbesucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Pkw´s sollten nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden. Genaue Angaben über den Standort sind dabei wichtig.

Die vom Landkreis Emsland erlassene Verordnung ist der Anlage zu entnehmen.

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