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Neue Coronaverordnung - Lockdown ab Mittwoch, den 16.12.2020

Ab Morgen gilt auch in Niedersachsen eine neue Coronaverordnung. Damit werden die Beschlüsse des Bund-, Ländergipfels umgesetzt, die zum erneuten Lockdown in Deutschland führen. Was bedeutet das damit konkret für den Bereich der Samtgemeinde Lengerich:

* Sozialkontakte - weiterhin dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, für Weihnachten (24., 25. und 26.12.) gelten nur geringfügig andere Regel, siehe Grafik.

* Die Oberschule Lengerich, die Grundschulen Bawinkel, Gersten, Langen, Lengerich und Handrup, sowie das Gymnasium Leoninum sind grundsätzlich bis zum 10.01.2021 geschlossen. Es gibt die Möglichkeit einer Notbetreuung, diese ist mit den Schulleitungen abzustimmen. Ab dem 11.01.2021 sollen die Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 zunächst im Szenario B (Wechselunterricht) unterrichtet werden.

* Die Kindergärten in Bawinkel, Gersten, Langen, Lengerich und Handrup sind ebenfalls bis zum 10.01.2021 geschlossen, auch hier ist eine Notbetreuung möglich, in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung.

* Bis auf den Bereich Lebensmittel, und einige andere Angebote der Grundversorgung, müssen die Einzelhandelsgeschäfte schließen. Gastronomiebetriebe bleiben ebenfalls weiterhin geschlossen. Möglich sind Liefer- und Abholservices.

* Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

* Das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern ist in diesem Jahr verboten

* Die Postagentur in Lengerich bleibt geöffnet, die Samtgemeindeverwaltung Lengerich ist grundsätzlich nur noch in dringenden Angelegenheiten bei vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet. Telefonisch können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin erreicht werden. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist nur eine Notbesetzung in der Verwaltung.

Der vollständige Verordnungstext ist als Anlage unten angefügt.

Viele offene Fragen werden auf der FAQ Seite des Landes Niedersachsen beantwortet.

Generell gilt, reduzieren Sie die sozialen Kontakte wo immer es geht, helfen Sie mit, dass wir die Situation im Griff behalten. Helfen Sie durch das Einhalten der AHA Regeln den Gesundheitseinrichtungen und den schwächsten Mitgliedern in unserer Gesellschaft !!!

 

 

 

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