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Neue Coronaverordnung gilt ab Montag

Ab Montag gilt in Niedersachsen wieder eine neue Coronaverordnung. Mit der Verordnung werden die bisher geltenden Regelungen des Lockdowns bis mindestens zum 14.02.2021 verlängert. Zusätzlich gilt ab Morgen u.a. die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder OP Maske beim Einkaufen etc (siehe Grafik). Diese Pflicht gilt auch für die Kund*innen der Postagentur und die Besucher*innen der Samtgemeindeverwaltung. Die Samtgemeindeverwaltung sollte weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten und nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.

Die vollständige Verordnung ist als Dateianlage unten angefügt.

Viele Fragen werden auf dem FAQ Seiten des Landes Niedersachsen beantwortet.

 

 

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