|  Bekanntmachungen

Bekanntmachung / öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Erweiterung Bergerkamp" der Gemeinde Gersten

Öffentliche Auslegung gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)  i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB  und  § 3 Abs. 2 (BauGB) . Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11  „Erweiterung Bergerkamp"   inkl. textlichen Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften, die entsprechende Begründung  und die hierzu erarbeiteten Gutachten  liegen in der Zeit vom

24.11.2020 – 06.01.2021

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsstelle Gersten, Kirchstr. 10, 49838 Gersten (dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung  Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 bis 10:30) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung Bergerkamp“  ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Baugebietes Bergerkamp.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 24.11.2020 – 06.01.2021  auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Gersten über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Gersten eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 30 erteilt werden können.

Zurück