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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 43 "Erweiterung Sportzentrum", Gemeinde Bawinkel

Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43 „Erweiterung Sportzentrum“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung liegen in der Zeit vom

21.04.2023 – 23.05.2023

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Erweiterung Sportzentrum“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 21.04.2023 – 23.05.2023 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

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