Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 30, 1. Änderung "Erlenweg III", Gemeinde Lengerich
Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Erlenweg III“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung liegen in der Zeit vom
14.11.2022 – 14.12.2022
gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr)
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Erlenweg III" ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da der Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 14.11.2022 – 14.12.2022 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.