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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 18a, 1. Änderung, Gemeinde Lengerich

Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a „Erweiterung Öing Sand“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung liegen in der Zeit vom

 28.07.2021 – 30.08.2021

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Samtgemeindeverwaltung  Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 bis 10:30) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a "Erweiterung Öings Sand II" ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 28.07.2021 – 30.08.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

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