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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 13,1. Änderung "Tannenkämpe", Gemeinde Langen

Öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Tannenkämpe“ beschlossen.

Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Fachgutachten liegen in der Zeit vom

13.10.2021 – 15.11.2021

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen (mittwochs von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und donnerstags von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr)  und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 Uhr  bis 10:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Tannenkämpe“ ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich und südlich der Gemeindestraße Tannenkämpe im Gewerbegebiet BW-Depot.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 13.10.2021 – 15.11.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Langen über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Langen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

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