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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 11, 2. Änderung "Wohn- und Gewerbepark Klein Tirol", Gemeinde Langen

Öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohn- und Gewerbepark Klein Tirol“ beschlossen.

Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung liegen in der Zeit vom

 13.10.2021 – 15.11.2021


gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Str.4, 49838 Langen (mittwochs von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 16.00 – 19.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung  Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Wohn- und Gewerbepark Klein Tirol" ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 13.10.2021 – 15.11.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Langen über den bisherigen Eingangsbereich und die Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

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