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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie Bebauungsplan Nr. 25 "Sportplatz Zum Brink", Gemeinde Langen

Der Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Langen sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sportplatz Zum Brink“ inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht liegen in der Zeit vom

28.02.2022 – 30.03.2022

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen (mittwochs von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und donnerstags von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 16:00 Uhr – 19:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf gem. § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

1. Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Immissionen, Erholungsfunktion

Schutzgut Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften
    • Aussagen zu Brutvögel und Fledermäuse

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter

2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

    • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)/ Potentialanalyse durch Dipl. Biologe Klaus-Dieter Moormann, 2021
      • Fledermäuse: 6 Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, braunes Langohr)
      • Brutvögel: Vorkommen von Goldammer, Bachstelze, Wiesenschafstelze und Fasan, die als Brutvogel bestätigt wurden, sind nach Bundesartenschutzgesetz in der Kategorie „besonders geschützt“. Der Goldammer steht als Art der Vorwarnliste auf der Roten Liste Niedersachsen.
      • Zur Vermeidung von Verstößen gegen § 44 BNatSCHG (Verbot der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) hat die Umwandlung des Grasackers in einen Trainingsplatz außerhalb der Brut- und Setzzeit (Mitte März – Mitte August) zu erfolgen oder es hat alternativ eine Sicherung von Bruten durch eine ökologische Baubegleitung zu erfolgen. Dies wäre von einer fachkundigen Person durchzuführen.

3. weitere Fachgutachten

    • Schalltechnische Untersuchung durch HeWes Umweltakustik GmbH bzgl. Sportlärm, 03.08.2021

4. Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

    • Landkreis Emsland
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    • Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V.
    • Wasserverband Lingener Land
    • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    • Deutsche Telekom Technik GmbH

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sportplatz Zum Brink“ ausgelegt.

Der Geltungsbereich der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Langen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sportplatz Zum Brink“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 28.02.2022 bis zum 30.03.2022 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Langen über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Langen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

 

 

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