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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie Bebauungsplan Nr. 39 "Kindertagesstätte Bramweg", Gemeinde Bawinkel

Der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kindertagesstätte Bramweg“ inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten liegen in der Zeit von

11.01.2022 – 11.02.2022 

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf gem. § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

 1. Umweltbericht

 Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Immissionen, Erholungsfunktion
    • Beeinträchtigung durch Gülle; ist im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen

 Schutzgut Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften
    • Beim Schutzgut Wasser ist ein besonderer Schutzbedarf gegeben, da die Grundwasserneubildungsrate im langjährigen Mittel über 200mm/a liegt
    • Aussagen zu Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter

 2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

    • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch Dipl. Biologe Christian Wecke, 2019

-    Brutvögel: 29 Vogelarten, 5 davon, die als Brutvogel (mindestens „Brutverdacht“) bestätigt wurden, stehen mindestens als Art der Vorwarnliste auf der Roten Liste Niedersachsens/ Tiefland West bzw. Deutschlands oder sind nach Bundesartenschutzverordnung in der Kategorie „streng geschützt“

-   Fledermäuse: 5 Fledermausarten

-   Amphibien: Vorkommen von adulten Teichmolchen und Teichfröschen sowie Jungtiere des Teichfrosches, Laichballen und Kaulquappen des Grasfrosches und Laichschnüre der Erdkröte. Der Gelshofgraben ist als Fortpflanzungsgewässer geeignet.

-   Keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG, Aufführung von Vermeidungsmaßnahmen: Einhaltung der Fristen gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG für notwendige Fällungs- und Rodungsarbeiten (Verbot vom 1. März bis 30. September)

 3. weitere Fachgutachten

    • Bodenuntersuchung durch StraPS (Straßenbau Prüfstelle GmbH), 01.10.2021
      Der Boden der Fläche erfüllt die Kriterien für eine Anwendung einer Muldenversicherung. Das auf dieser Fläche anfallende Regenwasser kann insofern durch eine Muldenversickerung aufgefangen und versickert werden

 4. Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

    • Landkreis Emsland
    • Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    • Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V.
    • Deutsche Telekom Technik GmbH
    • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
    • Wasserverband Lingener Land 

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kindertagesstätte Bramweg“ ausgelegt.

Der Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kindertagesstätte Bramweg“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 11.01.2022 bis zum 11.02.2022 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Bawinkel über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Bawinkel eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

 

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