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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb Moormann", Gemeinde Wettrup

Der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Wettrup sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb Moormann“ inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten liegen in der Zeit vom

 20.09.2021 – 20.10.2021 

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Wettrup, Bahnhofstraße 11, 49838 Wettrup (montags von 14:00 Uhr – 17:30 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich Zimmer 110 im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf gem. § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

 1. Umweltbericht

 

Boden, Fläche, Relief

-        eingestuft als Plaggenesch

-        zusätzliche Versiegelung

-        keine Hinweise auf Altablagerungen

 

Wasser

-        geringer Grundwasserflurabstand

-        Aussagen zum Umgang mit Niederschlagswasser

 

Klima/ Luft

-        keine klimatischen Besonderheiten bekannt

-        Aussagen zur landwirtschaftlichen Immission und Emission

-  Aussagen zur Ammoniakkonzentration sowie zur Stickstoffdeposition in der Umgebung

 

Arten und Lebensgemeinschaften

-     bebaute und versiegelte bzw. befestigte Fläche ohne Bedeutung bzw. mit geringer Bedeutung

-    Garten und Grünfläche sowie Einzelbäume und Hecke mit geringer bis mittlerer Bedeutung sowie

-        Pferdekoppel mit geringer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften

-        Höhere Bedeutung im Bereich der Hofgehölze

-        kein FFH-Gebiet im Einflussbereich der eventuellen Tierhaltungsanlagen bekannt

-        Aussagen zum Vorkommen des Hausperrlings und der Rauchschwalbe

 

Menschliche Gesundheit

-        keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit

 

Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

-        hinsichtlich archäologischer Funde gilt die allgemeine Fundwahrscheinlichkeit

- es gibt keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

 

Wechselwirkungen

-        keine relevanten Änderungen gegenüber dem bisherigen Zustand

 

Vermeidung und Kompensation

-        Aussagen zur Eingriffsbilanzierung und zum Ausgleich

 

2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

    • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch regionalplan & uvp Planungsbüro Peter Stelzer GmbH, 26.10.2020
      Aussagen zu Brutvögel und Fledermäuse, keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Aufführung von Vermeidungsmaßnahmen V1 – V3, bei Gehölzmaßnahmen zusätzlich V4 – V5

 

3. weitere Fachgutachten

    • Beurteilung der Lärmimmissionen durch Dipl.Ing.-Architekt Dieter Banseberg, 16.11.2019 , mit dem Ergebnis keine Lärmproblematik
    • Immissionsschutztechnischer Bericht Nr. GS18031.1+2/02 durch Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, 12.03.2020
      aus geruchstechnischer Sicht keine unzulässigen Beeinträchtigungen; Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition ist in Form einer Isolinie dargestellt


4. Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

    • Deutsche Telekom Technik GmbH
    • Ericcson Servies GmbH
    • Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
    • Landesamt für Bergbau
    • LGLN RD Osnabrück Meppen
    • Landkreis Emsland
    • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
    • PLEdoc GmbH
    • Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
    • Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“
    • Westnetz GmbH

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb Moormann“ ausgelegt.

Der Geltungsbereich der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Wettrup und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb Moormann“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 20.09.2021 bis zum 20.10.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de Wirtschaft, Bauen, Planen Bauleitplanung Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Wettrup über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Wettrup eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

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