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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6 "Lünnenkamp", Gemeinde Wettrup

Aufstellungsbeschluss gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Wettrup hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 6 „Lünnenkamp“

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Dabei handelt es sich um die folgende Fläche der Gemarkung Wettrup:

Flur 7, Flurstücke 54 u. 55, Größe ca. 2,4 ha

Gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind abgesehen.

Gem. 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

09.01.2023 – 23.01.2023

in der Gemeindeverwaltung Wettrup, Bahnhofstr. 11, 49838 Wettrup (montags von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.

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