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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 45 "Nördlich Müters Teich", Gemeinde Bawinkel

Aufstellungsbeschluss gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 45 "Nördlich Müters Teich" 

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Dabei handelt es sich um die folgende Fläche der Gemarkung Bawinkel:

Flur 38, Flurstück 179/2, Größe ca. 8.022 m²

Gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind abgesehen.

Gem. 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

05.01.2023 – 19.01.2023 


in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Str. 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.

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