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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 40, Gemeinde Bawinkel

Aufstellungsbeschluss gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 40 "Am Sportgelände"


Gegenstand der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich des Bramweges.

Gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind abgesehen.

Gem. 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

05.08.2021 - 20.08.2021


in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Str. 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Zimmer 102 (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr und donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.

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