Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 30, 1. Änderung "Erlenweg III", Gemeinde Lengerich
Aufstellungsbeschluss gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:
Bebauungsplan Nr. 30, 1. Änderung "Erlenweg III"
Gegenstand der Planung ist die Änderung der textlichen Festsetzung 2.1 bzgl. der Einfriedung.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich für die zu überplanende Fläche ist im beigefügten Planausschnitt dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Straße Erlenweg.
Der Bebauungsplan wir im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom
05.09.2022 – 19.09.2022
in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Zimmer 102 (montags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.