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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 25, Gemeinde Langen und 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich

Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 27.05.2021 die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Langen beschlossen. Außerdem hat der Rat der Gemeinde Langen in seiner Sitzung am 18.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Sportplatz Zum Brink" beschlossen. 

Gegenstand der Planung ist die Festsetzung als Fläche für den Trainingsplatz als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlagen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt. 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 27.05.2021 bzw. der Rat der Gemeinde Langen in seiner Sitzung am 18.05.2021 beschlossen, dass die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten ist. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben.

Im Rahmen dieser Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom

16.08.2021 - 31.08.2021

Gelegenheit gegeben sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Verwaltungsstelle Langen, Bawinkeler Str. 4, 49838 Langen (mittwochs von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr – 19.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich (montags bis mittwochs und freitags von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und samstags von 08.30 Uhr - 10.30 Uhr) erörtern und erläutern zu lassen.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 NKomVG auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 16.08.2021 – 31.08.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Bawinkel über den bisherigen Eingangsbereich und die Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache eingesehen werden. Weitere Informationen werden telefonisch unter Tel. Nr. 05904/932839 erteilt.

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