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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 10 "Westlich Am Esch", Gemeinde Handrup

Aufstellungsbeschluss gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB 

Der Rat der Gemeinde Handrup hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 10 „Westlich Am Esch“ 

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Dabei handelt es sich um die folgende Fläche der Gemarkung Handrup:

Flur 24, Flurstücke 37, 38, 39, 42, 43, 44 und Teilfläche aus Flurstück 40, Gesamtgröße ca. 2,5 ha

Gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind abgesehen.

Gem. 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

09.01.2023 – 23.01.2023

in der Gemeindeverwaltung Handrup, Schulstr. 1, 49838 Handrup (dienstags von 14.30 Uhr – 18.30 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.

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