Corona-Testzentren Bawinkel und Lengerich schließen am 28.02.2023

Da die Testpflicht für medizinische Einrichtungen ab dem 01.03.2023 entfällt, werden die Teststellen in Bawinkel (Cafeteria im Marienstift) und in Lengerich (im Sport- und Schützenhaus) am 28.02.2023 nach den Öffnungszeiten an diesem Tag geschlossen.

Die letzten Testungen erfolgen somit am Dienstag, 28.02.2023

in Bawinkel  von 14.00 bis 16.00 Uhr  (letzte Testung um 15.45 Uhr) und

in Lengerich von 16.30 bis 18.30 Uhr  (letzte Testung um 18.15 Uhr).

Änderung der Testverordnung für Schnelltestungen Corona ab 16.01.2023

Ab dem 16.01.2023 sind kostenlose Tests für folgende Personen möglich:

>> Besucher und Behandelte oder Bewohner in u.a. folgenden Einrichtungen:

> Krankenhäuser

> Rehabilitationseinrichtungen

> voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

> Einrichtungen für ambulante Operationen

> Dialysezentren

> ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe

> Tageskliniken

> Entbindungseinrichtungen

> Obdachlosenunterkünfte

> Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Vollziehbar     Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

> Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

> pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

> Personen, bei den ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist ("Freitesten")

 

Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28.02.2023. Seit dem 16.01.2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur "Freitestung".

Personen, die eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen.

Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Als Nachweis bei der Teststelle kann z. B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.

Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflege, z. B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.

Auch Leistungsberechtige im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Öffnungszeiten Corona-Testzentrum Bawinkel

in der Cafeteria im Marienstift Bawinkel, Jägerstr. 1

Montags bis Freitag               14.00 - 16.00 Uhr

Samstags und Sonntags         09.00 - 11.00 Uhr

Letzte Testung immer 15 Minuten vor Schließung!

 

Öffnungszeitungen Corona-Testzentrum Lengerich

im Sport- und Schützenhaus Lengerich, Schulstr. 21

Montags              07.30 - 09.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Dienstags            07.30 - 09.30 Uhr und 16.30 - 18.30 Uhr

Mittwochs            geschlossen

Donnerstags        07.30 - 09.30 und 16.30 - 18.30 Uhr

Freitags               geschlossen

Samstags            09.30 - 11.30 Uhr

Sonntags             geschlossen

Letzte Testung immer 15 Minuten vor Schließung!

Bitte die Datenschutzerklärung ausfüllen und zur Testung mitbringen:

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