Gleichstellungsbeauftragte |
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Aufgaben
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Nach dem Grundgesetz (Artikel 3) sind Männer und Frauen gleichberechtigt - aber im täglichen Leben sind Frauen noch immer in vielfältiger Weise benachteiligt: |
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Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Interessenvertretung für Frauen und Mädchen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung, um Benachteiligungen in allen Bereichen abzubauen und die Gleichstellung zu fördern. |
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Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei, wenn Sie |
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Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle Frauen und Mädchen da! |
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