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Schulanmeldung Schuljahr 2018/2019

Anmeldung von Schulneulingen für das Schuljahr 2018/2019 an den Grundschulen in der Samtgemeinde Lengerich. Die Grundschulen richten für Kinder, die nach § 64 Abs. 3 NSchG verpflichtet sind, im Schuljahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen, einen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein.

Die Anmeldungen der Schulneulinge für das Schuljahr 2018/2019 in der Samtgemeinde Lengerich finden daher bereits im April/Mai 2017 statt und werden in den einzelnen Grundschulen zu den jeweils angegebenen Zeiten entgegengenommen:

Grundschule Bawinkel  03.05.2017  
14:30 – 15:30 Uhr, Buchst. A-K 
15:30 – 16:30 Uhr, Buchst. L-R
16:30 – 17:30 Uhr, Buchst. S-Z


Grundschule Gersten
18.05.2017  ab 14:00 Uhr

Grundschule Handrup  
11.05.2017  10:00 – 15:00 Uhr

Grundschule Langen  
25.04.2017 / 02.05.2017 
Termine werden bekannt gegeben

Grundschule Lengerich 
Die Anmeldungen haben bereits stattgefunden

Die schulpflichtigen Kinder und deren Eltern erhalten auch noch schriftlich durch die jeweilige Schulleitung oder durch den Kindergarten eine Einladung mit Terminangabe.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 das 6. Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind. Eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse sind bei der Anmeldung mitzubringen.

Die Kinder, die zurzeit den Schulkindergarten besuchen, müssen ebenfalls neu angemeldet werden.

Wichtig! Bitte die Kinder zur Anmeldung mitbringen!

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