|  Jugend

Förderung von Jugendwanderungen, -fahrten, -lagern und von Internationalen Begegnungen im Jahr 2017

Nach den Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland sind alle Maßnahmen für 2017 vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 01.04.2017, bei der Samtgemeinde Lengerich und ggf. auch beim Landkreis Emsland anzumelden.

Hierbei sind Art und Zeitraum der Maßnahme, der Veranstaltungsort und die Teilnehmer-zahl mitzuteilen.

Informationen/Vordrucke gibt es bei der Samtgemeinde Lengerich, Ursula Merscher,
Tel. 05904 9328-12, Zimmer 112 oder E-Mail: Merscher@Lengerich-Emsland.de.

Die Richtlinie des Landkreis Emsland

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