Wahlen in der Samtgemeinde Lengerich
Das Wahlrecht ist ein im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankertes Grundrecht.
Im Art. 20 Abs. 2 GG steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Die nächsten Wahltermine:
- 20. Januar 2013: Landtagswahl 2013