Wahlen in der Samtgemeinde Lengerich
Das Wahlrecht ist ein im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankertes Grundrecht.
Im Art. 20 Abs. 2 GG steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Im Jahr 2009 haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeidne Lengerich insgesamt zweimal die Möglichkeit aufgrund ihres Wahlrechts Einfluss auf die Entwicklung der Europäischen Vertretung und des Bundes zu nehmen.
Die nächsten Wahltermine:
- 27. September 2009: Bundestagswahl