Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.
In Deutschland werden die 99 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
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11. Feb. 2009 Benennung Wahlvorstandsmitglieder
Für die Besetzung der Wahlvorstände bei der Europawahl am 07. Juni 2009 wird hiermit den im Bereich der Samtgemeinde Lengerich vertretenen Parteien und Wählergruppen die Gelegenheit gegeben, spätestens bis zum 31. März 2009 Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Neben dem Aufruf an die Parteien ergeht gleichzeitig die Bitte an alle Wahlberechtigten, sich zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zur Verfügung zu stellen. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Kock (Zimmer 211, Tel. 05904-9328–32).
Bekanntmachung: Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern [451 KB]
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27. Apr. 2009 Einsichtnahme Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 07.06.2009 kann während der allgemeinden Öffnungszeiten in der Samtgemeindeverwaltung eingesehen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus nachstehender Bekanntmachung.
Bekanntmachung [654 KB]
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26. Mai 2009 - Wahlbekanntmachung Europawahl 2009
Die Wahlbekanntmachung zur Europawahl am 07. Juni 2009 finden Sie hier [568 KB] .
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